2017 erhielten 1,6 Prozent weniger Haushalte Wohngeld als ein Jahr zuvor Ende 2017 bezogen 136 447 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 1,6 Prozent weniger Haushalte als 2016 (damals: 138 614). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren bei diesen sog. reinen Wohngeldhaushalten alle in diesen Haushalten lebenden Personen wohngeldberechtigt.

 

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet (Lastenzuschuss). 2017 erhielten in NRW 126 778 Berechtigte (92,9 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 9 669 (7,1 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2017 bei 168,00 Euro und war damit um fünf Euro niedriger als im Vorjahr (173,00 Euro).

 

Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 162,00 Euro, der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 250,00 Euro. Neben den sog. reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sog. Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2017 erhielten in NRW insgesamt 8 989 solcher Mischhaushalte Wohngeld; das waren 7,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 9 719).

 

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag mit 163,00 Euro um fünf Euro unter den Leistungen bei den reinen Wohngeldhaushalten. Bei den Mischhaushalten belief sich der durchschnittliche Mietzuschuss auf 161,00 Euro, der Lastenzuschuss lag bei 205,00 Euro. Für Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, bietet Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Internet einen Wohngeldrechner an.

 

Diese Online-Anwendung wurde vom Landesbetrieb im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt; zu finden ist dieses Tool im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de. (IT.NRW)