Im Jahr 2017 wurde erstmals der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen aufgelegt. Heute veröffentlicht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den Projektaufruf für das Jahr 2018.

 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zum 31. Juli 2018 Projektanträge für die voraussichtlich 55 Millionen Euro Investitionsmittel stellen. Damit leisten Bund und Land einen weiteren Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier.

 

Deshalb treiben wir die Erneuerung der sozialen Infrastruktur voran. Projekte, die sich durch die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements auszeichnen oder durch die Zivilgesellschaft getragen werden, möchten wir im Rahmen des Investitionspaktes besonders würdigen.“

 

Der Projektaufruf wird vorbehaltlich des Bundeshaushaltes 2018, der noch nicht vorliegt, gestartet. Scharrenbach: „Um das Leben attraktiv und lebendig zu gestalten und die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sollen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, Sportanlagen, Spielplätze und Parks gefördert werden.

 

Die Investitionsmittel stehen insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller in einem Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung.“ Wie groß der Bedarf ist, zeigte der Projektaufruf 2017: Projekte mit einem Investitionsvolumen von 277 Millionen Euro standen dem damaligen Investitionsbudget von 55 Millionen Euro gegenüber, so dass eine Auswahl erfolgen musste.

 

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 44 von 206 beantragten Maßnahmen bewilligt. Interessierte Städte und Gemeinden, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, bis zum 31. Juli 2018 bei den zuständigen Bezirksregierungen Projektvorschläge einzureichen. Die Bekanntmachung zum Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“, das Antragsmuster sowie begleitende Informationen sind im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.