Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab sofort im gesamten Bereich des Blomberger Wohngebietes Flachsmarkt – bestehend aus Flachsmarktstraße, Phoenix-Contact-Allee, Feldbrand, Feldbrandstraße, Dömsenstraße, Feldstraße, Blumenstraße und Am Spiekersberg – eine sogenannte „Zonenregelung“ gilt, die vorschreibt, dass in dieser gesamten Zone an den Wochentagen Montag bis Freitag jeweils in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr ausschließlich auf dazu explizit gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.

 

Zusätzlich besteht auf diesen Flächen eine Parkzeitbefristung von max. zwei Stunden Dauer, die jeweils über eine auszulegende Parkscheibe zu dokumentieren ist. An den Wochenenden als auch nachts gelten diese Beschränkungen jedoch nicht, in den außerhalb der Schilder ausgewiesenen Zeiten ist das Parken dann uneingeschränkt möglich. Die bereits vor dieser Regelung erforderlichen Halteverbotsschilder in der Straße Flachsmarkt bleiben erhalten.

 

In den übrigen genannten Straßenzügen dagegen ist das „Halten“ im Sinne der Regelungen der Straßenverkehrsordnung (max. drei Minuten Dauer z. B. zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen usw.) gestattet. Auf Initiative der Flachsmarkt-Anwohner hatte sich der städtische Fachausschuss mit der Problematik des dort nur begrenzt zur Verfügung stehenden Parkraums befasst und diesen Lösungsweg beschlossen, der nun auf Anweisung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe umgesetzt worden ist.

 

Die dazu erforderlichen Zusatzschilder zu der bereits bestehenden Zonenregelung sind an den jeweiligen Zufahrten im Bereich der unteren Feldbrandstraße, in der Phoenix-Contact-Allee als auch der Flachsmarktstraße aufgestellt worden. Weiterhin weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass zur Durchsetzung dieser neuen Regelung der Flachsmarkt verstärkt und dauerhaft in die Überwachung des ruhenden Verkehrs einbezogen wird.

 

Bürgermeister Klaus Geise abschließend: „Mit dieser Regelung werden die Straßen für Beschäftigte der Fa. Phoenix Contact als Dauer-Parkfläche unattraktiv und gleichzeitig wird so den Anwohnern und ihren Besuchern, Seniorendiensten usw. eine flexible Nutzung mit genügend Stellflächen angeboten. Die zeitliche Befristung erlaubt es den Anwohnern zudem, die Fahrzeuge auch ausreichend lange über Nacht bzw. am Wochenende im Straßenraum zu belassen. Der Grundintention der Anwohner konnte damit gefolgt werden, ohne dass kostenpflichtige Anwohnerpark-ausweise erstellt werden müssen.“