Mit der Firma B&S Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG (B & S) wurde mit Datum vom 23. Februar 2017 ein städtebaulicher Vertrag zur Erschließung der Teilfläche des „Köpenicker Wegs“ geschlossen. Die B&S beabsichtigt dort, zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit fünf bis sechs Wohneinheiten pro Haus zu errichten. Zum weiteren Sachverhalt wird auf die bisherige Beratung verwiesen. Aktuell soll zur barrierefreien Erschließung der Wohneinheiten in jedem Baukörper ein Personenaufzug installiert werden. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten können jedoch auf Basis des städtebaulichen Vertrages nicht erhoben/umgelegt werden, da mit Umsetzung des Vorschlages der B&S die zulässigen Maximalmieten überschritten würden. Gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz befindet sich die Stadt Blomberg im Mietniveau M1. Die für die errichteten Baukörper zulässige Höchstmiete (Netto-Kalt) beträgt zurzeit 4,60 €/m². Diese würde im Einzelfall um 0,20 €/m² bis hin zu 0,37 €/m² überschritten. Mit Antrag, siehe HIER, vom 05.06.2018 bittet die B&S nunmehr formell die Stadt Blomberg um Korrektur des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages, um letztlich (bei teilweiser Weitergabe der Herstellungskosten an die Mieter) die Aufzugsanlagen einbauen zu können. Da die Verwaltung der dargelegten Argumentation im Wesentlichen folgen kann und die grundsätzliche Stoßrichtung des Vertrages nicht gefährdet sieht, ergeht der o.g. Beschlussvorschlag. Der neue Vertragstext selbst wäre dann im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 11.07.2018 zu beschließen.

 

Verwaltungsseitig wurde daher folgender Beschlussvorschlag formuliert: „Dem Antrag der Firma B&S Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vom 05.06.2018 auf Erhöhung der Miete pro Wohneinheit um 20 € / mtl. für zwei Aufzugsanlagen in den Bauprojekten „Köpenicker Weg“ wird zugestimmt. Der abgeschlossene städtebauliche Vertrag wäre diesbezüglich zu ergänzen.“ Diesem Beschlussvorschlag stimmte das Fachgremium einstimmig zu.