Die Bereiche der ehemaligen Haupt- und Realschule im Schulzentrum Blomberg werden in den kommenden vier Jahren für die Nutzung durch die Sekundarschule umgebaut. Bei der Planung haben sich die Beteiligten auch mit der Frage einer Alarmierung im „Amok-Fall“ befasst und sich dazu vom zuständigen Mitarbeiter der Polizei beraten lassen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es aktuell keine einheitlichen und verbindlichen Vorgaben zur Ausstattung der Schulen mit einer Amokalarmanlage gibt. Das bedeutet, dass es dem Schulträger freigestellt ist, eine entsprechende Anlage zu installieren oder auch nicht. Auch ist er in der Wahl der „richtigen“ Alarmierung frei. Das heißt aber in Konsequenz, dass die finanziellen Auswirkungen zu Lasten des Schulträgers gehen (keine Konnexität). Im vorgenannten Beratungsgespräch hat die Polizei folgende Ausführung der Alarmierung empfohlen:

 

Eigenständige Alarmierungsanlage einschließlich Installation und Verkabelung von Druckknopfmeldern in Fluren, Klassenräumen und Verwaltung, mit einer direkten Aufschaltung zur Leitstelle der Polizei. Zusätzlich soll ein Anzeigetableau zur Nachverfolgung der Alarmierungsquelle installiert werden. Bei Betätigung eines Druckknopfmelders erfolgt unmittelbar auch eine Sprachalarmierung im Gebäude. Die Kosten für diese Variante liegen bei 47.707,10 €. Zusätzlich entstehen hierbei laufende monatliche Kosten für die Aufschaltung zur Polizei.

 

Eine Alternativ zu dieser Variante hatte es ebenfalls gegeben, die vom beteiligten Elektro-Fachplaner vorgestellt wurde: Erweiterung der geplanten neuen elektroakustischen Anlage (ELA-Anlage) um die Druckknopfmelder in Fluren, Klassenräumen und Verwaltung für eine Sprachalarmierung. Eine Aufschaltung zur Polizei und die Installation eines Anzeigetableaus erfolgt hierbei nicht. Hier muss von Mehrkosten in Höhe von ca. 28.155,40 € ausgegangen werden.

 

Aufgrund der Bedeutung des Themas sprach sich die Betriebsleitung für die Ausstattung der Sekundarschule mit der von der Polizei empfohlenen Variante der Amokalarmanlage aus. Die entsprechenden Kosten sind im bisher veranschlagten Kostenrahmen für den Umbau zur Sekundarschule nicht enthalten und müssen zusätzlich bereitgestellt werden. Für den Beschlussvorschlag „Im Rahmen der Umbauarbeiten im Bereich der ehemaligen Haupt- und Realschule zur Sekundarschule im Schulzentrum Blomberg, wird eine eigenständige Amokalarmanlage gem. Variante 1 installiert. Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.707,10 € wird zugestimmt“, votierten die Mitglieder einstimmig.