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Mit Antrag vom Mai 2018 beantragen Anwohner des Wohngebietes Flachsmarkt Parkberechtigungsausweise in Verbindung mit einer entsprechenden Beschilderung der dortigen Stellplätze. Das entsprechende Schreiben samt einer Liste mit 95 Unterschriften ist HIER zu finden.

 

 

Die Frage der Einführung der erneut geforderten „Parkberechtigungsausweise“ einschl. der dann ebenfalls erforderlichen Beschilderung dieser Straßenzüge sowie auch der sich daraus ergebenden Notwendigkeit einer stringenten „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ und aller sich daraus ergebenden Facetten ist bereits in der Vergangenheit schon mehrmals thematisiert worden. Sicherlich ist in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, inwieweit die benötigten Stellflächen nicht auch oder zumindest überwiegend auf den Privatgrundstücken ausgewiesen werden können. Der Bedarf an Stellplätzen für die ständig steigende Anzahl an KFZ pro Haushalt lässt sich nicht ausschließlich im öffentlichen Raum unterbringen. Hier sind nach Möglichkeit auch die jeweiligen Grundstückseigentümer aufgefordert, entsprechend mitzuwirken.

 

Zum anderen verzeichnet die Fa. Phoenix-Contact insbesondere in den letzten Jahren im Einklang mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ebenfalls große Zuwachsraten auch in der Anzahl der Beschäftigten. Auch soll der Betrieb in den nächsten Jahren weiter wachsen, was dann auch für die Anzahl der Beschäftigten gleichermaßen gelten dürfte. Auf dem Firmengelände bereits vorhandene Stellflächen für diese Mitarbeiter wachsen ggf. jedoch nicht in der gleichen Geschwindigkeit der Expansion dieser Firma mit. Innerhalb des Firmengeländes selbst gelegene Stellflächen müssen teilweise Erweiterungs- und Neubauten der Fa. Phoenix-Contact weichen. Ersatzstellflächen werden dann ggf. nicht in der gebotenen Geschwindigkeit errichtet, oftmals sind diese Ersatzstellflächen zwischenzeitlich auch etwas entfernter vom jeweiligen Firmengelände angelegt, so dass einige MitarbeiterInnen durch das Parken im unmittelbaren Umfeld der Eingänge der Fa. Phoenix-Contact weitere Fußwege zu vermeiden versuchen. Die derzeit stattfindende „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ trifft jedoch alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung orientieren, gleichermaßen: sowohl die Mitarbeiter der Fa. Phoenix-Contact als aber auch die dort ggf. falsch parkenden Anwohner, was dann oftmals zu weiterem Unmut bei den Anwohnern führt. Regelmäßige Appelle an die Belegschaft der Fa. Phoenix-Contact über deren interne Kommunikationskanäle mit dem Ziel, diese Situation ein wenig zu entzerren, greifen zwar zunächst, verpuffen in der Vergangenheit jeweils nach kurzer Zeit wieder und bringen somit keinen nachhaltigen Erfolg.

 

Ein Einfaches „Verdrängen“ der Mitarbeiter der Fa. Phoenix-Contact aus diesen Straßen des Wohngebietes am Flachsmarkt heraus wird dieses Problem jedoch nicht zufriedenstellend lösen können, da die Anzahl dieser Fahrzeuge dann ja anderweitig untergebracht werden muss. Ein einfaches „Verdrängen“ dieses Problems fehlender Stellplatzanzahlen „weiter nach Außen“ verbietet sich somit. Auch ist von einer möglichen Befristung der Parkzeitdauer in diesen Straßen abzuraten, da in solchem Fall auch die Anwohner selbst ihre Fahrzeuge dann nicht mehr dauerhaft dort abstellen könnten. Ebenfalls ist in der Fragestellung zu berücksichtigen, dass es im Stadtgebiet noch weitere Quartiere mit ähnlich hohem Parkdruck gibt, bei denen dann ebenfalls über eine solche Regelung zu diskutieren sein wird. Verwaltungsseitig wird empfohlen, gemeinsam mit der Fa. Phoenix-Contact zunächst die bereits vorhandenen und ggf. in naher Zukunft von Seiten der Firma für deren Beschäftigte anzulegenden Stellflächen als auch die im öffentlichen Raum vorhandenen Stellplätze zu erfassen, zu bilanzieren und zu dokumentieren, um dann in einem nächsten Schritt eine notwendige „Lenkung“ (Bewirtschaftung) der Nutzung aller zur Verfügung stehenden Stellflächen unter Berücksichtigung der Interessen aller zu beteiligenden zu erzielen.

 

Nach erfolgter Beratung erteilten die Ausschussmitglieder der Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit der Fa. Phoenix Contact zunächst die bereits vorhandenen und ggf. in naher Zukunft von Seiten der Firma für deren Beschäftigte anzulegenden Stellflächen als auch die im öffentlichen Raum vorhandenen Stellplätze zu erfassen, zu bilanzieren und zu dokumentieren, um dann in einem nächsten Schritt eine notwendige „Lenkung“ (Bewirtschaftung) der Nutzung aller zur Verfügung stehenden Stellflächen unter Berücksichtigung der Interessen aller zu Beteiligenden zu erzielen. Zusätzlich soll es eine verstärkte Kontrolle des ruhenden Verkehrs geben. Weitergehende Verstöße sind mit verschärften Maßnahmen zu sanktionieren.