Von Januar bis Juni 2018 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 13 553 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 3,6 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 14 064 Fälle).

 

Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten Halbjahr 2018 auf 2,75 Milliarden Euro und lag damit nahezu auf Vorjahresniveau (2,77 Milliarden Euro). 2869 der in Nordrhein-Westfalen beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen; das waren 2,4 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2017 (damals 2 940 Unternehmensinsolvenzen).

 

Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 1,92 Milliarden Euro (Januar bis Juni 2017: 1,97 Milliarden Euro). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren von den Unternehmensinsolvenzen 11 721 Beschäftigte betroffen. Dabei ist zu beachten, dass den Statistikern nicht zu allen Insolvenzverfahren Angaben zu den betroffenen Beschäftigten übermittelt werden. Mehr als ein Viertel der beantragten Unternehmensinsolvenzen wurden mangels Masse abgewiesen (799 von 2869 Verfahren).

 

Neben den Unternehmen beantragten 10 684 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 8 696 Fällen um Verbraucherinsolvenzen, zu denen z. B. Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose gehören. Das waren 4,5 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 9 102 Fälle). Die Zahl der Insolvenzen von ehemals Selbstständigen verringerte sich um 1,4 Prozent auf 1 590 (damals: 1 612 Fälle). Die übrigen 398 Insolvenzverfahren (Januar bis Juni 2017: 410 Fälle) betrafen Nachlässe, Gesamtgut und natürliche Personen als Gesellschafter. (IT.NRW).