150310088-150310082-DSC0511110. März 201510. März 2015Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr so genannte Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan versteht sich als ein Handlungskonzept zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes. Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung vom 10. März 2015 über den neuen Brandschutzplan 2015 zu beraten.
Einerseits wird im Brandschutzplan eine Bestandsaufnahme der Brandschutzsituation in den einzelnen Ortsteilen der Stadt Blomberg sowie der vorhandenen Einsatzkräfte und der technischen Ausrüstung der Feuerwehr vorgenommen. Andererseits zeigt der Plan aber auch auf, wo organisatorische oder bauliche Veränderungen und Ersatzbeschaffungen notwendig werden und bietet mit Blick auf die örtlichen und personellen Belange eine Grundlage für Lösungsansätze, um festgestellte Probleme oder Erschwernisse bei der Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr zu beseitigen.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Bauvorhaben bei Feuerwehrgerätehäusern oder die technische Ausrüstung der Feuerwehr, wie z. B. Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen. Nachdem erstmalig im Jahr 2002 und dann 2008 ein Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Blomberg erstellt wurde, folgte nun die Planfortschreibung in Form des Brandschutzbedarfsplans 2015, der wiederum unter maßgeblicher Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt worden ist.
Die Wehrführung stellte dem Hauptausschuss den Plan detailliert vor und erläuterte die wesentlichen Bestandteile. Dem neuen Brandschutzplan stimmten die Mitglieder einstimmig zu. Das letzte Wort wird der Rat in seiner Sitzung am 25.3.2015 sprechen.