Gleich vier Anträge den „Vattipark“ betreffend wurden durch einen Blomberger Bürger an die Verwaltung geleitet – darüber musste der zuständige Fachausschuss in gestriger Sitzung abstimmen. Die Anträge und die Entscheidungen wie folgt:

 

1. Antrag auf Prüfung bezüglich der Erosionssicherheit der Straße „Zum Niederntor“ bei Fällung der Bäume im Vattipark.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine sachliche Notwendigkeit für eine derartige Prüfung. Frank Bischoff erklärte fachkundig: „Wir haben vor Ort kalkhaltigen Mergel, das ist ein halbfester Stein der Bodenklasse 6. Dieser hat eine hohe Druckfestigkeit und eine ausreichende Tragfähigkeit. So genannte Klüfte sind nur dann schwierig, wenn viel Wasser eingelagert wäre. Der einzig negative Einfluss ist der klassische, ständige Verwitterungsprozess. Der ist aber auch in der Vergangenheit erfolgt, in den letzten 100 und letzten 1000 Jahren. Es zersetzt sich immer nur die oberflächennahe Schicht, was keinerlei Einfluss auf die Tragfähigkeit hat. Auch die Wurzeln der gefällten Bäume bleiben erhalten – diese Bodenstruktur werden wir also nicht weiter stören. Die Linden bleiben dauerhaft vor Ort und schützen – somit auch hier keine negativen Auswirkungen und auch keine zusätzliche Lastenaufbringung (Straße, etc sind bereits vorhanden). Für die Beantwortung dieser Fragen brauchen wir aus unserer Sicht somit keinen Sachverständigen für eine Beurteilung.

 

Der Antrag wurde im Ergebnis bei einer Stimme für den Antrag abgelehnt.


 

2. Antrag auf Prüfung bezüglich der Schallbelastung der Anwohner der Straße „Zum Niederntor“ bei Fällung der Bäume im Vattipark – vor allem für Einwohner des Langen Steinwegs und der Weinberggasse.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine sachliche Notwendigkeit für eine derartige Prüfung. Hans-Ulrich Arnecke (Grüne) erklärte, dass der Antrag vor den nun geschaffenen Fakten gestellt worden sei. Zu dem Zeitpunkt hätte es Sinn ergeben die Auswirkungen in Erfahrung zu bringen, nun betrachtet seine Fraktion den Antrag als hinfällig. Frank Bischoff erklärte dazu: „Ich möchte es nicht so stehen lassen, als hätten wir hier eine Chance vertan. Ich habe mir Werte vom Ministerium besorgt. Eine Bepflanzung kommt als Schallschutz kaum in Betracht, da erst ein 100 m breiter Wald einen wirklichen Lärmschutz bewirkt. Selbst wenn wir, was vor Ort nicht gegeben war, weil dort nur einzelne Bäume ohne nennenswertes Unterholz gestanden haben, eine Breite von zehn Metern vorgehalten hätten, so wäre der Lärmpegel um maximal 5dB gesenkt worden. Eine Bepflanzung ist also keine geeignete Maßnahme für Schallschutz.

 

Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, nur ein Mitglied befürwortete den Antrag.

 


3. Antrag auf Prüfung bezüglich Auswirkungen auf das Habitat der Tiere im Vattipark bei Fällung der Bäume.

Unter dem 07.02.18 hat das Fachingenieurbüro NZO, Bielefeld, die artenschutzrechtliche Begutachtung des Vatti-Parks im Auftrag der Stadt vorgenommen und in einem Abschlussbericht dokumentiert, dass weder planungsrelevante Arten nachgewiesen noch Nutzungsspuren festgestellt werden konnten, die auf ein Vorkommen dieser Arten hindeuten. Das zeitnahe Fällen der Bäume – so schließt der Bericht – sei aus Sicht des strengen Artenschutzes somit unproblematisch.

 

Auch hier sprach Hans-Ulrich Arnecke (Grüne) von geschaffenen Fakten, erfragte ergänzend ob die Einsichtnahme für das vorhandene NZO-Gutachten möglich sei, was Frank Bischoff positiv beantwortete: „Das Gutachten liegt hier zur Einsicht bereit, das Büro ist angehalten inhaltliche Fragen auch direkt auf Nachfrage zu beantworten.“

 

Der Antrag des Blombergers wurde einstimmig abgelehnt.

 


 

4. Antrag auf Prüfung bezüglich einer Kosten/Nutzenrechnung „Fällung der Bäume im Vattipark und Errichtung einer Videoleinwand“ durch ein „unabhängiges Gremium“.

Begründung der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird auf die abschließende Zuständigkeit des Fachausschusses für Bauen und Umwelt als ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung verwiesen. Letztlich ist der Fachausschuss das „unabhängige Gremium“, das die unterschiedlichen Interessen und Güter abwägen muss.

 

Hans-Ulrich Arnecke (Grüne): Innerhalb der Fraktion haben wir uns die Frage gestellt, inwieweit eine Kosten-/Nutzenrechnung überhaupt möglich ist. Wir nehmen das, was die Verwaltung geschrieben hat aber, sehr ernst. Die fachliche Beurteilung ist etwas, was dieses Gremium hier leisten können muss und wir gehen davon aus, das es das auch kann.

 

Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.