Einebnung von Grabstellen auf Blomberger Friedhöfen
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1992 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräber) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende […]