Im vergangenen Jahr hat der Kreistag des Kreises Lippe der Gründung einer so genannten Infrastrukturgesellschaft zugestimmt, die bei der kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG) angegliedert werden soll. Gemäß § 3 Abs.1 ÖPNVG NRW ist der Kreis Lippe Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in Lippe. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Kreis Lippe die KVG im […]