Die Landesregierung hat heute in Essen beschlossen, die öffentliche Wohnraumförderung von 800 Millionen Euro um 300 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro aufzustocken. Diese Erhöhung gilt für das Jahr 2018, gleichzeitig wird die Landesregierung die 1,1 Milliarden Euro jährlich bis 2022 fortschreiben.

 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Nur ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten wird dazu beitragen, Miet- und Eigentumspreise zu stabilisieren. Dazu gehört der öffentlich-geförderte Wohnungsbau. 5,5 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnrauförderung: Dies ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen.

 

Wir freuen uns sehr, dass es ein reges Interesse an den Fördermitteln gibt und damit die Bereitschaft, in bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen investieren zu wollen: vom Mietwohnungsneubau über das Schaffen von Eigentum bis zur Modernisierungsförderung. Damit geben wir der hohen Investitionsbereitschaft Rückenwind – sowohl in mietpreisgebundenem Wohnraum als auch im Eigentum“, erklärt die Ministerin.

 

Durch den erfolgreichen Einsatz der Landesregierung in Berlin stellt der Bund 2020 und 2021 bundesweit jeweils eine Milliarde Euro für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Bund bereits für das Jahr 2019 bundesweit zusätzlich 500 Millionen Euro für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bereit; auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein Anteil von rund 105 Millionen Euro. Damit investiert die Landesregierung die Mittel vollständig und zweckgebunden für die Versorgung mit bezahlbarem und zeitgemäßem Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Hintergrund: „Stichwort Wohnraumförderung“.

Das Land legt jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem günstige Darlehen mit Tilgungsnachlass vergeben werden. Gefördert werden unter anderem der Bau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum, Wohnungen und Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen. Darüber hinaus sind auch die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem der Abbau von Barrieren und die energetische Erneuerung sowie die Aufbereitung von Brachflächen in diesem Zusammenhang, förderfähig.

 

Neben Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften können auch private Investoren und Wohneigentümer von einer Förderung profitie-ren. Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist zudem eine Eigentumsförderung für Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen möglich. Ansprechpartner für eine Förderung sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden – in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder Städten. Allgemeine Informationen zur Förderung von Wohnraum: https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohnraumfoerderung/index.php.