Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1988 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- und Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräber) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November 2018, bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen.

 

Mit den Einebnungsarbeiten wird nach dem 01. Januar 2019 begonnen. Die Nutzungs-berechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31. Dezember 2018 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg während der Dienststunden zur Verfügung.