Rathaus-BlombergGem. § 67 LPVG ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen Person, ihrer Stellvertretung und Beisitzerinnen und Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Herr Jörg Ortmeier und Herr Wolfgang Lübbe haben sich bereit erklärt, den Vorsitz bzw. den stv. Vorsitz zu der Einigungsstelle zu übernehmen. Bei beiden Personen handelt es sich um Mitarbeiter des Kreises Lippe. Die sechs Beisitzer/innen werden je zur Hälfte auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung benannt. Die BeisitzerInnen sollen gem. § 67 LPVG anlassbezogen jeweils für das eingeleitete Einigungsstellenverfahren bestellt werden.

 

Da es gegebenenfalls erforderlich sein kann, ein solches Verfahren zeitnah einzuleiten, soll von der obersten Dienstbehörde ein Personalpool mit mehreren BeisitzerInnen gebildet werden; in einem konkreten Fall, soll dann die Person zum Einsatz kommen, die fachlich in dem jeweiligen Themengebiet besonders geeignet ist. Der Personalrat wurde in dieser Angelegenheit entsprechend eingeschaltet. Die Fraktionsvorsitzenden und Ratsherr Albrecht werden kurzfristig von der Verwaltung angeschrieben, um Vorschläge für die Position der BeisitzerInnen für die Besetzung der Einigungsstelle zu machen.

 

Für den Beschlussvorschlag „Die bei der Stadt Blomberg zu bildende Einigungsstelle wird wie folgt besetzt: Vorsitz: Herr Jörg Ortmeier stv. Vorsitz: Herr Wolfgang Lübbe BeisitzerInnen: Die oberste Dienstbehörde bestellt BeisitzerInnen in ein Personalpool. Der Einsatz der jeweiligen BeisitzerInnen durch die Dienststelle erfolgt anlassbezogen bei dem jeweiligen Einigungsstellenverfahren“, votierten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig.