Bei der Landtagswahl 2017 muss man wieder zwei Kreuzchen setzen und viele fragen sich: „Was ist nochmal der Unterschied zwischen den beiden Stimmen? Und welche ist wichtiger?“
 
Mit der Erststimme (linke Spalte des Wahlzettels) wählt man eine Person!
 
Das Landesparlament besteht aus mindestens 181 Abgeordneten. Es gibt in NRW 128 Wahlkreise. Blomberg gehört zum Wahlkreis Lippe II. Jede Partei benennt genau einen Direktkandidaten für den jeweiligen Wahlkreis. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Bei der Erststimme gilt daher: „Der Gewinner bekommt alles“. Nur diese Person gewinnt, alle anderen Stimmen „verfallen“!
 
In der Regel machen leider die beiden großen Parteien SPD und CDU das Rennen um die Erststimmen unter sich aus. Die kleinen Parteien Grüne, FDP, Piraten etc. haben daher nur ganz selten eine Chance, ihre Kandidaten auf diesem Wege durchzubringen. Stimmen für diese Kandidaten sind daher meist „verloren“. Um diesem Dilemma abzuhelfen, gilt:
 
Mit der Zweitstimme (rechte Spalte des Wahlscheins) wählt man eine Partei!
 
Mit der Zweitstimme entscheidet man über die Stärke und Sitzanzahl der einzelnen Parteien im Landtag. Die weiteren (mindestens) 53 Abgeordneten (181 Sitze insgesamt – 128 Sitze für die Direktkandidaten = 53 verbleibende Sitze) ziehen nämlich über die sogenannten „Landesreservelisten“ der jeweiligen Partei in den Landtag ein. Diese 53 Plätze werden dabei so an die Parteien verteilt, dass am Ende die Stimmenanteile im Landtag dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Wahl entsprechen.
 
Schlussfolgerung: Trotz ihres Namens ist die Zweitstimme wichtiger als die Erststimme, denn sie entscheidet darüber, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei landesweit bekommt. Die Zweitstimme entscheidet also darüber, wie stark die einzelnen Parteien im nächsten Landtag vertreten sind.
 
Anmerkung der Redaktion: Leider ist uns diese Pressemeldung der Grünen etwas durchgerutscht und daher erst jetzt ein notwendiger Kommentar unserer Redaktion: Welche Partei Sie wählen entscheiden Sie selbst, uns als Redaktion liegt es bei der Berichterstattung fern einzelne Parteien zu begünstigen. Die Möglichkeit über unser Portal Wahlwerbung zu betreiben steht jedoch jeder Partei offen. Wir bedanken uns jedoch bei der Fraktion der Grünen für die oben stehenden und gut aufbereiteten allgemeinen Informationen.
 
Weiter heißt es in der Pressemeldung der Grünen, die selbstverständlich um Stimmen für ihre Partei werben, wie eben alle anderen Parteien dies auch tun:
 
Die Zweitstimme entscheidet also darüber, wie stark die GRÜNEN im nächsten Landtag vertreten sind. Erst- und Zweitstimme müssen nicht auf derselben parteipolitischen Schiene liegen. Mit der Erststimme können Sie daher auch den Direktkandidaten einer anderen Partei wählen, wenn Ihnen diese Person fähig und aussichtsreich erscheint. Weitere Infos unter www.gruene-blomberg.de.