Auch etwa 14 Tage nach dem Orkantief „Friederike“ warnt das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe vor den Gefahren im Wald. Durch angeschobene Bäume, Kronen- und Astbrüche sowie aufgestellte Wurzelteller besteht zum Teil immer noch akute Lebensgefahr.

Das Regionalforstamt weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahrensituationen in den Wäldern nach dem Orkantief „Friederike“ noch nicht überall bereinigt sind und die Äufräumarbeiten noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Deshalb hat das Regionalforstamt entschieden, für einige Waldbereiche eine Verlängerung des Betretungsverbotes anzuordnen. Da die Gefahrensituationen sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, werden jetzt regional differenzierte Regeln und Gebote aufgestellt. Die Verbote / Sperrungen gelten für das Betreten zum Zwecke der Erholung.

  1. Verlängerung des flächigen Betretungsverbots

  • für den Kreis Lippe (bis zum 28. Februar)

  • für den südlichen Kreis Gütersloh in den Gemeinden Schloß Holte-Stukenbrock, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Herzebrock-Clarholz und Rietberg (bis zum 28. Februar)

  • für die Stadt Bielefeld (bis zum 15. Februar)

  1. Einzelfall-Sperrungen

Lokale Waldbereiche werden nach Einzelfallentscheidung bis zum 28. Februar konkret vor Ort gesperrt. Die Sperrungen werden durch entsprechende Sperrschilder kenntlich gemacht.

Das Regionalforstamt richtet noch einmal einen ausdrücklichen Apell an alle Waldbesucher, die Gefahrenpotentiale nicht zu unterschätzen und sich umsichtig und vorsichtig im Wald zu bewegen.