Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung ist ein in Deutschland ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag stattfindender Gedenktag. An dem Tag wird den „weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht“.
Der Gedenktag wurde durch Beschluss der Bundesregierung vom 27. August 2014 eingeführt.Am 10. Februar 2011 hatte sich die CDU/CSU/FDP-Koalition „nach einer teilweise emotional geführten Debatte“ im Bundestag noch für den 5. August als Gedenktag ausgesprochen, weil an diesem Datum 1950 die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet worden war.Die Einführung des Gedenktages wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag Jan Korte kritisiert, weil damit der Gedenktag an die Opfer des Holocaust am 27. Januar entwertet und die deutsche Schuld und Verantwortung für den einmaligen nationalsozialistischen Vernichtungskrieg durch die Betonung der deutschen Opfer relativiert werde.