Logo-IHKAb sofort können Anträge zur Erlangung der neuen Erlaubnis und Registrierung im Vermittlerregister nach § 34i GewO direkt bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) gestellt werden. Seit dem 1. Juli 2016 ist die IHK Lippe zuständige Erlaubnis- und Registrierbehörde. Betroffen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig den Abschluss von Immobilienkreditverträgen vermitteln oder Dritte hierzu beraten.

Immobiliar-Darlehensvermittler haben eine große Verantwortung. Daher müssen sie neben ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine Berufshaftpflichtversicherung und ihre Sachkunde nachweisen.

Für Gewerbetreibende, die bereits früher im Besitz der Erlaubnis waren, sieht das Gesetz ein „vereinfachtes Antragsverfahren“ vor.  Sie haben Zeit bis zum 21. März 2017.

Nähere Einzelheiten unter : https://www.detmold.ihk.de/de/sachkunde-und-gewerbeerlaubnis/immobiliardarlehensvermittler.

pressemeldung IHK Lippe Detmold