VerbraucherzentraleSchimmel in Wohnräumen ist nicht selten: Bis zu 40 Prozent der Menschen in Deutschland haben Umfragen zufolge bereits Erfahrungen mit dem unerwünschten Mitbewohner gemacht. Ein Schimmelbefall ist nicht zwangsläufig dramatisch, aber ernst zu nehmen ist er immer. Denn zum einen ist Schimmel ein Warnsignal dafür, dass in der Wohnung ein Feuchteproblem besteht. Zum anderen kann er der Gesundheit schaden, etwa bestehende Atemwegserkrankungen verschlimmern.
Um ein Schimmelproblem dauerhaft zu beheben, müssen Betroffene zunächst die Ursache für die Feuchtigkeit finden und beseitigen. In vielen Fällen reichen richtiges Heizen und regelmäßiges Lüften mit weit geöffnetem Fenster schon aus. Manchmal aber müssen zum Beispiel auch Leitungen abgedichtet werden. Die eigentliche Schimmelbeseitigung sollten Betroffene in schwereren Fällen Fachleuten überlassen. Wenn der Befall größer ist als ein halber Quadratmeter, also größer als etwa ein Handtuch, oder wenn er tief in die Bausubstanz eingedrungen ist oder die Ursache unklar ist, sind auf jeden Fall Profis gefragt. Auch wer unter Atemwegserkrankungen, Allergien oder Immunschwäche leidet, sollte sich nicht selbst an die Arbeit machen. Gesunde Menschen aber können bei kleinen, oberflächlichen Schäden mit bekannter Ursache, etwa bei schwarzen Fugen oder verschimmelter Tapete hinter einem Bild, selbst aktiv werden. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was sie dabei beachten sollten:

Schutzkleidung anlegen:
Bei Entfernen von Schimmel sind Haushaltshandschuhe ein Muss. Eine Schutzbrille und ein Mundschutz mindestens der Filterklasse FFP2 sind ebenfalls sinnvoll. Beides gibt es für wenige Euro im Baumarkt.
Pilzsporen nicht verteilen: Wird bei der Arbeit Staub aufgewirbelt, verteilen sich auch die Pilzsporen. Trockenes Schleifen und Abreiben befallener Stellen sind deshalb tabu. Tapeten müssen vor dem Abreißen gut eingeweicht werden. Die Fenster sollten bei der Arbeit weit geöffnet sein, die Türen zu anderen Räumen geschlossen. Polstermöbel, Teppiche und Matratzen benötigen eine Schutzfolie. Verschimmelte Materialien gehören in einem dicht verschlossenen Kunststoffsack in den Restmüll. Wichtig dabei: Vor dem Verschließen des Sacks nicht die Luft herausdrücken! Die Arbeitskleidung sollte sofort gewaschen, der Raum gründlich geputzt werden. Staubsauger mit gutem Staubrückhaltevermögen und HEPA-Filter eignen sich zur Reinigung von Polstern und Teppichen.
Entfernen, nicht nur abtöten: Auch abgetötete Schimmelpilze können allergische Reaktionen hervorrufen oder schädliche Stoffe abgeben. Deshalb sollten befallene Materialien wie verschimmelte Tapeten entfernt werden. Bloßes Überstreichen mit Anti-Schimmel-Farbe ist nicht zu empfehlen. Von glatten Oberflächen kann Schimmel mit Haushaltsreinigern abgewischt werden. Nicht waschbare Textilien wie Polstermöbel, Matratzen oder Teppiche mit Schimmelbefall lassen sich meist nicht mehr retten, sondern müssen entsorgt werden.
Das richtige Mittel wählen: Betroffene Flächen sollten mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol abgewischt werden. Am preiswertesten ist es, Brennspiritus zu kaufen und im Verhältnis 3:1 mit Wasser zu verdünnen. Vorsicht: Alkoholdämpfe sind leicht entzündlich, deshalb gut lüften und Zündquellen fernhalten! Auch bleichende Wasserstoffperoxid-Lösungen, die es unter anderem in Apotheken gibt, eignen sich für die Schimmelentfernung. Für beide Varianten gilt: Bei empfindlichen Untergründen erst an unauffälligen Stellen testen, ob sie die Behandlung vertragen. Viele andere schimmeltötende Mittel können Raumluft und Umwelt belasten. Essig ist ungeeignet, weil er zum Beispiel mineralischen Putzen schimmelhemmende Eigenschaften nimmt und den Pilzen noch organisches Material als Futter liefert.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW