Die Landesregierung unterstützt junge Familien mit Kindern, die ihren Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen wollen: Im Zuge der Modernisierung der Wohnraumförderung wird der Kinderbonus um 5.000 auf 15.000 Euro je Kind erhöht. „Der beste Schutz gegen steigende Mieten ist das selbstgenutzte Wohneigentum. Auf dem Weg in die selbstgenutzte Immobilie erhalten junge Familien künftig eine Gesamtförderung, die aus einer regionalisierten Grundpauschale und der Familienkomponente besteht“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. „Damit bringt die Landesregierung eine Eigentumsförderung auf den Weg, die den Namen auch verdient“, so die Ministerin.

 

Die neue Eigentumsförderung der Landesregierung richtet sich an junge Familien im unteren Einkommensbereich (Einkommensgruppe A der Wohnraumförderung – siehe Erläuterungstext). Gerade diese Familien können oftmals keine nennenswerten Vermögenswerte aufbauen. Von der neuen Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist den jeweiligen Verhältnissen in den Regionen Nordrhein-Westfalens angepasst.

 

Darüber hinaus unterstützt die neue Landesregierung das Prinzip ,Jung kauft Alt – Junge Familien kaufen Bestandsimmobilien‘. Dies ist insbesondere für viele ländliche Regionen interessant. Der Erwerb von vor 1995 fertig gestellten Objekten wird durch uns ermöglicht – unabhängig von ihrem energetischen Standard. Damit fällt eine Hürde, die die Vorgängerregierung in die Eigentumsförderung eingezogen hatte. Die Höhe der Fördersätze beim Bestandserwerb entsprechen denen der Neubauförderung“, erläutert Scharrenbach.

Angesichts der Niedrigzinsphase auf dem Kapitalmarkt mögen manche glauben, dass die Förderung von Wohneigentum nicht mehr nötig sei. Das ist falsch: Gerade junge Familien verfügen – altersbedingt – über keine hohen Einkommen, hinzu kommen die Ausgaben für die Kinder. Darüber hinaus fallen zunehmend hohe Nebenkosten für den Immobilienerwerb an, die die Schwelle für den Eigentumserwerb deutlich erhöhen. Diese Hürden senken wir mit der neugestalteten Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen“, so die Ministerin. Sie verweist darauf, dass Immobilien-Eigentum vor Altersarmut schützt und damit zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Das ist ferner ein Beitrag, um für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.

 

Hintergrund:

Die neuen Grundpauschalen für die Eigentumsförderung sind von Region zu Region unterschiedlich und bewegen sich von 60.000 bis 110.000 Euro in der höchsten Kostenkategorie. Zusätzlich wird der Familienbonus gewährt. Daneben kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bei barrierefreien Objekten angesetzt werden.

Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreshaushaltseinkommen bis zu 52.000 Euro (brutto) profitiert in mehrfacher Hinsicht von der neuen Eigentumsförderung: Beim Kauf einer Immobilie in Gebieten der Kostenstufe drei (etwa in Ballungsräumen wie Dortmund, Bielefeld, Wuppertal oder Kleve) mit Gesamtausgaben von 350.000 Euro erhält die Familie ein Förderdarlehen von 120.000 Euro zu attraktiven Konditionen. Davon können 15 Prozent als Eigenkapitalersatz angerechnet werden. Außerdem gibt es noch einen Tilgungsnachlass, der nicht zurückgezahlt werden muss. Auf diese Weise verringert sich das „echte“ Eigenkapital, das in die Finanzierung eingebracht werden muss, um diese 9.000 Euro.

Um die Einstiegshürden für den Eigentumserwerb zu senken, wird ein Anteil von 15 Prozent des Gesamtförderbetrages als Eigenkapitalersatz auf die erforderliche Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten angerechnet werden können. Auf diesen Eigenkapitalersatz wird ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt. Als weitere Starthilfe wird der Tilgungsnachlass auf den in bar zu erbringenden Eigenleistungsanteil angerechnet. Die bisherige einkommensabhängige Höherverzinsung des Förderdarlehens nach Ablauf von zehn Jahren entfällt.

Informationen zum neuen Wohnraumförderprogramm für junge Familien gibt es bei den Bewilligungsstellen für Wohnraumförderung, die bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind.

Pressemeldung Landesregierung Düsseldorf