VerbraucherzentraleDamit Pflegeheimbewohner künftig nicht mehr gegen ihren Willen ein Zimmer mit einer unbekannten Person teilen müssen, sind stationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. August verpflichtet, mindestens 80 Prozent ihrer Unterbringungsmöglichkeiten als Einzelzimmer anzubieten. Neubauten dürfen sogar nur noch mit Einzelbettzimmern ausgestattet sein. So schreibt es das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes vor.

 

Demnach sind auch nur noch direkt vom Zimmer aus zugängliche Einzelbäder oder maximal von zwei Zimmern aus verfügbare Bäder erlaubt. Um einen höheren Qualitätsstandard zu bieten, sollen Heime künftig auch nicht mehr als 80 Plätze unterhalten. Den Betreibern von Pflegeeinrichtungen sind diese gesetzlichen Vorgaben seit mehr als 15 Jahren bekannt.

 

Dennoch haben nicht alle Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen diese Frist für einen Umbau genutzt, so dass es dort immer noch einen hohen Anteil an Doppelzimmern gibt. „Freiwerdende Doppelzimmer, die die gesetzlich erlaubte Quote von 20 Prozent überschreiten, dürfen jedoch künftig nur noch mit einer Person belegt werden“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Sie ebnet den Weg zu einem Einzelzimmer mit weiteren Tipps:

 

Mehr Lebensqualität: Pflegeheime müssen künftig ihre Ausstattung so planen und gestalten, dass der Wunsch von dauerhaft stationär untergebrachten Pflegbedürftigen nach einer geschützten Privatund Intimsphäre im eigenen Zimmer und Bad stärker berücksichtigt wird. Einen verbrieften Anspruch darauf haben Betroffene dennoch nicht. Falls bei Einzug kein Einzelzimmer zur Verfügung steht, müssen Neubewohner – bis was für Singles frei wird – weiterhin mit einem Platz in einem Doppelzimmer vorlieb nehmen.

 

Um dem Wunsch nach einer Einzelbleibe Nachdruck zu verleihen, sollte er schon vor dem Einzug oder während des Aufenthalts deutlich geäußert werden, damit er bei der nächsten Gelegenheit von der Heimleitung erfüllt wird. Für das Mehr an Komfort wird jedoch auch etwas mehr verlangt: 34 Euro und mehr müssen Pflegeheimbewohner monatlich für ein Einzelzimmer meist zuzahlen. In Neubauten fällt der Zuschlag weg, weil es dort künftig nur noch Einzelzimmer geben wird. Wer mit Partnerin oder Partner im Pflegeheim zusammen leben möchte, kann sich die Zusammenlegung von zwei Zimmern wünschen.

 

Ausnahme Kurzzeitpflege: In vielen Pflegeeinrichtungen stehen Betten auf Zeit zur Verfügung für Pflegebedürftige, die für eine kurze Zeit außerhalb der eigenen vier Wände versorgt werden müssen. Die Kosten für die Pflege übernimmt die Pflegekasse. Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedürftige selbst zahlen. Da zurzeit der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen höher ist als die zur Verfügung stehenden Plätze, können Pflegebedürftige dort vorerst weiterhin in einem Doppelzimmer untergebracht werden.

 

Auf Kurzeitpflege spezialisierte Einrichtungen haben die Möglichkeit, sich sogar komplett von der Einzelzimmerquote befreien zu lassen. Wenn dies gelingt, müssen sie auch keinen direkten Zugang zu einem Badezimmer gewähren. Diese Ausnahmeregelung ist befristet bis zum 31. Juli 2021.

 

Problem Pflegewohngeld: Falls finanzielle Leistungen für die Unterbringung und Versorgung in einem Pflegeheim nicht ausreichen, zahlt das Sozialamt in vielen Fällen ein Pflegewohngeld zum Ausgleich. Allerdings können Pflegeheime, die die 80-Prozent-Quote an Einzelzimmern nicht erfüllen, in einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2023 auf das Pflegewohngeld als Finanzierungshilfe
verzichten.

 

Dies hat zur Folge, dass Anspruchsberechtigte kein Pflegewohngeld mehr beantragen können, sondern einen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen. Wichtige Hinweise zur stationären Unterbringung in einem Pflegeheim gibt es von der Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/wohnen-im-heim. Neutralen und kundigen Rat bieten auch die örtlichen Gesundheitsberatungen der Verbraucherzentrale NRW. Adressen und Kosten unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.