Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt zur Entlastung des Haushaltes die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sportaußenanlagen. Die Nutzungsentgelte sollten in angemessenen Abständen überprüft und angepasst werden. Dazu sollten die Gesamtaufwendungen für die Sportaußenanlagen inkl. der genutzten Gebäude objektscharf ausgewertet werden.

 

Schon seit dem 01.07.2006 besteht mit den Rasensportvereinen eine Vereinbarung zur Kostenreduzierung der Unterhaltungs- und Pflegeaufwendungen der städt. Sportplätze. Die Rasensportvereine übernehmen die Reinigung des Sporthauses im Wert von 1.500,00 Euro und erbringen pauschal 500,00 Euro für die Unterhaltung/Kleinreparaturen sowie 750,00 Euro für Ersatzbeschaffungen, insgesamt also 2.750,00 Euro. Die Schlüsselgewalt und das Hausrecht obliegen den jeweiligen Vereinen.

 

Hintergrund: Der BSV erbringt die Leistungen in dem vorgenannte Wert im Bereich des Rasenstadions im Schul- und Sportzentrum Blomberg. Die DLRG erbringt entsprechende Leistungen im Bereich des Freibades Blomberg nach Absprache mit den Blomberger Versorgungsbetrieben, z.B. Aufsichtsdienst oder sonstige Tätigkeiten während der Saison. Die Vereine TV Blomberg und TV Herrentrup übernehmen ganzjährig den Schließdienst in den beiden Großraumturnhallen im Schul- und Sportzentrum Blomberg. Vorgenannte Regelung hat sich bis heute bewährt. Eine weitere zusätzliche finanzielle Beteiligung der Vereine durch die Erhebung von Nutzungsentgelten ist nicht vorgesehen, somit sprach sich der Ausschuss Schule, Sport und Kultur gegen die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt aus.

 

Aus der Mitte der Mitglieder des Fachgremiums war zu entnehmen, dass man über Jeden der sich sportlich betätige dankbar sein müsse und das eben nicht mit zusätzlichen Geldern belastet werden dürfe. Zudem könne das bislang durch das Ehrenamt geleistete gar nicht hoch genug aufgehängt werden.