Bei privaten Zusammenkünften von geimpften und genesenen Personen lösen die Regelungen vom Land Nordrhein-Westfalen ab Dienstag, 28. Dezember, die Regelungen des Kreises Lippe ab. Die Regelungen, die der Kreis Lippe für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften aufgestellt hat, gelten ausdrücklich auch weiterhin. Hintergrund ist, dass die neu gefasste Bestimmung des Landes weiter reichende Kontaktbeschränkungen […]