Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 07.12.2017 beantragt, die Anzahl der Ratsmitglieder um sechs Ratsmandate und drei Wahlbezirke für die kommende Wahlperiode zu reduzieren. Den neuen Rat sollen dann nur 32 Ratsmitglieder bilden. Der Antrag wie folgt:
 
„Der Rat der Stadt Blomberg möge beschließen, die Anzahl der Ratsmitglieder um sechs Ratsmandate und drei Wahlbezirke für die kommende Wahlperiode zu reduzieren. Den neuen Rat sollen 32 Ratsmitglieder bilden.
 
Begründung:
Nach dem Kommunalwahlgesetz müssen die Gemeinden spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode beschließen, dass die Zahl der zu wählenden Vertreter in der nächsten Wahlperiode niedriger sein soll, als nach Kommunalwahlgesetz vorgesehen. Das Kommunalwahlgesetz sieht für Blomberg aufgrund der Größe der Stadt 38 Ratsmitglieder vor. Diese Zahl wurde bereits in der jetzigen Wahlzeit aus Kostengründen auf die Mindestgröße von 32 Mitgliedern reduziert. Eine weitere Reduzierung der Mandatsträger ist gesetzlich nicht möglich. Durch diese Selbstbeschränkung werden in der nächsten Wahlzeit Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro eingespart.
 
Grundsätzlich ist für die kommunale Selbstverwaltung eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wünschenswert. Hierzu gehört eine möglichst große Anzahl von Ratsmitgliedern mit dementsprechend kleineren Wahlbezirken. In Zeiten knapper finanzieller Mittel ist dies allerdings anders zu gewichten. Für jede/n Vertreter/in fallen Kosten in Form von  Aufwandsentschädigungen für diese ehrenamtliche Tätigkeit an. Das Verhältnis Bürgerinnen und Bürger zu gewählten Ratsmitgliedern steht in Blomberg in einem ausgewogenen Verhältnis. Die bewährte Lösung mit 32 Mitgliedern im Rat der Stadt Blomberg sollte beibehalten werden.“
 
Dem Antrag wurde einstimmig gefolgt, die daraus resultierenden Satzung (siehe hier) wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
 
Hintergrund: Die bisherige Satzung über die Besetzung des Rates der Stadt Blomberg gilt für die zehnte Wahlperiode. Für die kommende Wahlperiode ist eine neue Satzung zu beschließen. Satzung über die zukünftige Besetzung des Rates der Stadt Blomberg für die 11. Wahlperiode 2020-2025