Da die Wahlzeit des derzeitigen Schiedsmannes und seiner Stellvertreterin für den Schiedsamtsbezirk Blomberg ausläuft, hat der Rat der Stadt Blomberg entsprechende Neuwahlen durchzuführen. Das Verfahren dieser Neuwahl richtet sich nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

 

Aufgabe von Schiedspersonen ist es, Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Schlichtung durchzuführen. Ebenso ist es die Aufgabe der Schiedsperson, den Versuch einer gütlichen Einigung in streitigen Rechtsangelegenheiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren und eine Schlichtung kleiner bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten herbeizuführen.

 

Die Schiedsfrauen und -männer arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu entrichten. Für die Übernahme eines Schiedsamtes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, wobei im Einzelfall Ausnahmen möglich sind. Die Schiedsperson darf in der Verfügung über ihr Vermögen nicht beschränkt sein. Der Wohnsitz soll in Blomberg sein.

 

Die Amtszeit der Schiedspersonen beträgt fünf Jahre. Am Schiedsamt interessierte Personen werden hiermit gebeten, sich bis zum 02. Juli 2018 zu bewerben. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich an die Stadt Blomberg, Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Zimmer- Nr. 20-23, Marktplatz 1, 32825 Blomberg.