Die Stadt Blomberg sucht neue Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023. Bewerber können sich bis zum 5. März melden.

Schöffen werden als ehrenamtliche Richter tätig. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Das Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die in der Stadt wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Interessenten melden sich bis 05. März bei der Stadt Blomberg, Fachbereich Zentrale Dienste, Tel. 05235/ 504-132, Marktplatz 1, 32825 Blomberg.