ÄrztekammerMit einem deutlichen Hinweis an Ärzte und auch Eltern von schulpflichtigen Kindern reagiert die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf unterschiedliche Medienberichte, wonach Schülerinnen und Schüler direkt vor oder nach Schulferien von ihren Eltern aus dem Unterricht genommen werden. Dies ist verboten, geschieht aber vermehrt, um dadurch Reisekosten zu sparen und so die Urlaubskasse zu schonen.

 

Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst erklärt dazu: „Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ganz und gar nicht die richtige Art und Weise, Kinder aus dem Unterricht zu nehmen. Es ist allein Aufgabe der Eltern, Kinder für ein Fehlen in der Schule zu entschuldigen. Es obliegt auch nicht dem Arzt, mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Schulunfähigkeit festzustellen.

 

Wenn Eltern eine ärztliche Diagnose und die Bescheinigung einer Erkrankung für ihr Kind benötigen, setzt das eine Vorstellung des Kindes und eine Untersuchung voraus und zieht ein gebührenpflichtiges Attest nach sich.“ Windhorst weiter: „Die Ärztinnen und Ärzte sind eindeutig der falsche Ansprechpartner, um die Schulpflicht auszusetzen. Schulschwänzen ist keine Krankheit und darf nicht ärztlich legitimiert werden.“ Die allgemeine Schulpflicht sei eine Regelung, die vorrangig Eltern und Schule beträfe.

 

Die Ärzte sollten, so der Kammerpräsident, elterlichen Anfragen nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Fernbleiben vom Unterricht nicht nachkommen. Nur bei einer nachgewiesenen längeren Erkrankung könne dies durch ein ärztliches Attest geschehen. Sollten Schulen den Verdacht haben, dass Eltern ihre Kinder ungerechtfertigter Weise und missbräuchlich aus dem Unterricht nehmen, müssten die Schulleitung oder später die Bezirksregierung tätig werden und gegebenenfalls Bußgelder verhängen.