Hauptausschuss1

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Die Stadt Blomberg schließt mit dem Kreis Lippe gem. §§ 23 bis 26 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 01.10.1979 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens. Die Vereinbarung tritt im Januar 2017 am Tage nach der Verkündung im Kreisblatt in Kraft.

 

In der Begründung heißt es: Jede Kommunalverwaltung sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert. Den Großteil dieser rechtlichen Fragen kann sie in der Regel mit eigenem Personal beantworten. Gleichwohl ergeben sich immer wieder schwierige Rechtsfragen, deren Beantwortung eine besondere juristische Kompetenz erfordert. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines externen Rechtsanwaltes unumgänglich, dessen Kosten gesetzlich geregelt sind. Der Kreis Lippe hat für eigene juristische Bedarfe ein kommunales Rechtsamt eingerichtet. Diese interkommunale Rechtsagentur könnte von der Stadt Blomberg genutzt werden.

 

Dafür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens mit dem Kreis Lippe erforderlich. Das hätte zur Folge, dass die Stadt Blomberg ihre Rechtsfragen direkt an den Kreis Lippe im Bereich Revision/Recht richten kann. Auch wäre durch den Kreis Lippe eine gerichtliche Vertretung im Prozess im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich. Unter Beachtung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt diese Form der Zusammenarbeit freiwillig, d.h. die Stadt Blomberg hat die Möglichkeit, die interkommunale Rechtsagentur Lippe zu nutzen, aber es entsteht kein irgendwie gearteter „Benutzungszwang“.

 

Neben der inhaltlichen Aufgabenerledigung ist es weiteres Ziel der Zusammenarbeit die Kosten der beigetretenen Kommunen für externe Rechtsberatungen zu senken. Für die Inanspruchnahme der Rechtsberatung durch den Kreis Lippe wird ein Stundensatz in Höhe von 78,00 Euro berechnet. Mit diesem Pauschbetrag sind sämtliche Personal- und Sachkosten der interkommunalen Rechtsagentur abgegolten. Notwendige Reisekosten oder Kosten, die durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, werden gesondert abgerechnet. Durch den Stundensatz ist das Angebot für die teilnehmenden Kommunen gegenüber der Inanspruchnahme eines externen Beraters oder Rechtsanwaltes überaus günstig und deswegen wirtschaftlich sinnvoll.

 

Insgesamt übersteigt die Kostenerstattung eines Mandats die für eine vergleichbare Rechtsdienstleistung anfallende Nettovergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Regel nicht. Die Stadt Barntrup sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal und Schlangen sind bereits der Rechtsagentur beigetreten. Die Vereinbarung ist zunächst für die Dauer von drei Jahren befristet.

 

Der Hauptausschuss sprach sich für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens zwischen dem Kreis Lippe und der Stadt Blomberg aus, das letzte Wort spricht der Rat in seiner Sitzung am 21.12.2016.