Mit Beschluss vom 14.11.2016 hatte der Ausschuss für Bauen und Umwelt die Prioritätenliste für das Straßenunterhaltungsprogramm der Jahre 2016 bis 2021 beschlossen. Dabei sollte die Prioritätenliste als Arbeitsprogramm angesehen und das jeweilige Jahresprogramm explizit für jedes Kalenderjahr separat vom Fachausschuss beschlossen werden. Das Arbeitsprogramm sieht für das Jahr 2019 die Maßnahmen:

 

– Blumenstraße / Blomberg,
– Allensteiner Straße / Blomberg als auch die
– Feldbrandstraße / Blomberg vor.

 

Im Haushaltsplan 2019 sind zur Durchführung dieser Maßnahmen insgesamt 303.000 Euro vorgesehen. Dazu wurden die in der seinerzeitigen Prioritätenliste mit dem Kostenindex von 2016 ausgewiesenen Kostenermittlungen bereits auf das durch die derzeitige Marktlage anzusetzende Einheitspreisniveau angeglichen. Zwischenzeitlich sind auch die jeweils von den Maßnahmen betroffenen Anwohner zunächst in Form einer schriftlichen Information über die Maßnahmen und das weitere Procedere informiert worden. Separate Anwohnerinformationen sollen dann im 1. Quartal des Jahres 2019 folgen, sobald dann weitere Informationen wie Ausschreibungsergebnisse und ausführende Baufirmen feststehen. An allen drei geplanten Straßenbaumaßnahmen sind die Anwohner den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgend finanziell zu beteiligen. Sollten sich in der Zwischenzeit Änderungen der Rechtslage ergeben, wären diese entsprechend zu berücksichtigen.

 

Für den Beschlussvorschlag „Die Prioritätenliste des Straßenunterhaltungsprogramms für das Jahr 2019 – bestehend aus den Maßnahmen „Blumenstraße / Blomberg, Feldbrandstraße / Blomberg sowie Allensteiner Straße / Blomberg“ wird in 2019 umgesetzt“ votierten 14 Mitglieder, eines enthielt sich der Stimme.