Die deutsche Reichsgründung erfolgte im Januar 1871 nach dem gemeinsamen Sieg der deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg. Infolge der Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten Baden, Hessen-Darmstadt mit seinen Gebieten südlich der Mainlinie, Württemberg und Bayern zum 1. Januar 1871, dem von Preußen dominierten „Deutschen Bund“ bei.

 

Am selben Tag trat die neue Bundesverfassung in Kraft, wodurch der föderale deutsche Staat erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt wurde. Als Reichsgründungstag wurde später jedoch der 18. Januar gefeiert, an dem der preußische König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert worden war. Zeitgeschichtlich wurde es als das sogenannte „zweite Deutsche Reich“ nach dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet.