Lippe SeviceWer zu Hause mit Öl heizt, sollte klären, ob der Heizöltank in einem Wasserschutzgebiet steht und ob die Anlage gemeldet ist. Durch aktuelle Gesetzesänderungen ergeben sich für Besitzer von sogenannten Heizölverbraucheranlagen, nämlich neue Pflichten zur Dokumentation, Nachrüstung oder Sachverständigenprüfung. Von schätzungsweise 30.000 Heizölanlagen im Kreis Lippe sind den Behörden insbesondere die Anlagen von Einfamilienhäusern oft nicht bekannt, weil sie nie gemeldet wurden oder nicht wiederkehrend geprüft werden müssen.

 

Deshalb weist die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe auf die gesetzlichen Anforderungen für solche Anlagen hin: Die Besitzer sind in der Pflicht, sich über diese Anforderungen und Prüftermine zu informieren und sie einzuhalten. Steht die Anlage in einem gesetzlich festgesetzten Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet, kann das beispielsweise dazu führen, dass sie regelmäßig durch einen Sachverständigen überprüft werden muss. Wer sich nicht daran hält, kann im Schadensfall unter anderem seinen Versicherungsschutz verlieren.

 

Seit Einführung der bundesweiten „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ ist es außerdem Pflicht, im Bereich der Tankanlage gut sichtbar ein Merkblatt anzubringen. Dieses Merkblatt enthält unter anderem Informationen darüber, ob die Anlage sich beispielsweise in einem Schutzgebiet befindet und welche Sofortmaßnahmen beim Austreten von Heizöl ergriffen werden müssen.

 

Das „Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ ist auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/Wassergefährdende-Stoffe veröffentlicht. Dort gibt es auch weiterführende Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen auch Mineralöle gehören, und zur Prüfpflicht von Heizölanlagen.

 

Darüber hinaus gibt es für alle Heizöltankanlagen in gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten neue technische Anforderungen. Seit 2018 gibt das Hochwasserschutzgesetz vor, bestehende Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachzurüsten. Für weitere Informationen dazu, ob die Heizölanlagen in einem Wasserschutzgebiet oder in einem gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet liegen und welche Pflichten die Besitzer einer Anlage haben, steht die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe unter 05231/62 65 80 oder 05231/62 65 81 zur Verfügung.

 

Übersichtskarten zu festgesetzten Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gibt es auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/Hochwasser-und-Überflutungsschutz sowie unter www.kreis-lippe.de/Hochwasserrisikomanagement.