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Die Straßenreinigung des Schützenweges im Ortsteil Eschenbruch wird künftig – auf Wunsch der Anwohner – kostenpflichtigen durch die Straßenreinigung der Stadt Blomberg durchgeführt. Aus den Reihen der Anwohnerschaft des Schützenweges im Ortsteil Eschenbruch war der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, auch den Schützenweg in die Liste der durch einen externen Dritten zu reinigenden Straßenzüge der sog. „Sommerreinigung“ aufzunehmen. Dabei ist den Anwohnern des Schützenweges bewusst, dass es sich dabei um eine gebührenpflichtige Leistung der Stadt handelt. Gleichwohl besteht der einhellige Wunsch der Anwohnerschaft, diese Leistung durch die Stadt erbringen zu lassen. Diesem Wunsch folgte der zuständige Ausschuss in seiner gestrigen Sitzung.
 
Damit einhergehend wurde auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Blomberg neu gefasst. In der Begründung heißt es wie folgt: Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Blomberg bedarf neben der Diskussion um die Erweiterung der zu reinigenden Straßenzüge um den Schützenweg in Eschenbruch grundsätzlich einer Anpassung an die geltende Rechtsprechung. Weiterhin ist aufgrund der allgemeinen Preisanpassung (seit 2002) in diesem Zusammenhang auch eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Veränderungen zum bisherigen Satzungstext haben sich in folgenden Bereichen ergeben:
 
– die Rechtsgrundlagen zu Beginn der Satzung wurden aktualisiert
– im § 6, Abs. 4, wurden die Benutzungsgebühren der aktuellen Kalkulation angepasst:
a) in Reinigungsklasse S 1 (innerörtliche Verkehrsstraße) von bisher 0,62 €/m auf zukünftig 0,67 €/m
b) in Reinigungsklasse S 2 (überörtliche Verkehrsstraße) von bisher 0,51 €/m auf zukünftig 0,55 €/m
c) in Reinigungsklasse S 3 (Anliegerstraße) von bisher 0,71 €/m auf zukünftig 0,84 €/m
– in der Anlage 2 (Straßenverzeichnis) wurde auf der Seite 5 der „Schützenweg“ zusätzlich eingefügt
– im Straßenverzeichnis der Anlage 2 wurde eine zusätzliche Spalte „Winterwartung“ eingefügt, die eine rechtssichere Übernahme des 2005 beschlossenen differenzierten Winterdienstes nun auch in den entsprechenden Satzungstext gewährleistet.
 
Weitere Änderungen zur bisher bestehenden Satzung wurden nicht vorgenommen. Die komplette Satzung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg einzusehen. Auch hier votierte der Ausschuss für die Satzungsänderung, das letzte Wort spricht der Rat in seiner Sitzung am 16.11.2017.